Die Frage, was die Krankenkasse bei Physiotherapie bezahlt, stellt sich fast jeder Patient irgendwann. Die Antwort ist leider nicht immer einfach — denn es gibt Unterschiede zwischen gesetzlichen und privaten Krankenkassen, zwischen verschiedenen Heilmitteln und zwischen Diagnosen. Das Physio Zentrum Fellbach klärt die wichtigsten Punkte auf.
Wie funktioniert das Heilmittel-Rezept?
Damit das Physio Zentrum Fellbach von Ihrer Krankenkasse abrechnen kann, benötigen Sie ein Heilmittelrezept von Ihrem Arzt. Dieser verschreibt eine bestimmte Behandlung (z.B. Krankengymnastik, Manuelle Therapie) in einer bestimmten Anzahl von Einheiten. Wir sind als zugelassene Physiotherapiepraxis in Fellbach berechtigt, Kassenleistungen abzurechnen.
Zuzahlung — was zahlen gesetzlich Versicherte selbst?
Gesetzlich Versicherte zahlen eine Zuzahlung von 10 Euro pro Verordnung plus 10% des Rezeptwertes. Beispiel: Eine Verordnung über 6 Einheiten Manuelle Therapie kostet regulär ca. 130 Euro — Sie zahlen selbst ca. 23 Euro Zuzahlung. Kinder unter 18 Jahren sind vollständig von der Zuzahlung befreit.
Wer ist von der Zuzahlung befreit?
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
- Patienten, die die gesetzliche Belastungsgrenze (2% des Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken 1%) bereits erreicht haben
- Patienten mit bestimmten Ausnahmeindikationen (BVKJ-Liste) — hier zahlt die Kasse vollständig
- Schwangere bei schwangerschaftsbedingten Beschwerden in bestimmten Fällen
Tipp: Befreiungsausweis der Krankenkasse beantragen
Wenn Sie voraussichtlich viele Physio-Termine im Jahr haben, lohnt sich der Antrag auf Zuzahlungsbefreiung bei Ihrer Krankenkasse. Sammeln Sie Ihre Quittungen — sobald die Belastungsgrenze erreicht ist, erstattet die Kasse weitere Zuzahlungen. Im Physio Zentrum Fellbach beraten wir Sie gerne.
Was zahlt die Kasse nicht?
Leistungen ohne Rezept, Wellness-orientierte Angebote, Präventionskurse (außer Sonderprogrammen), Behandlungen bei Privatpatienten über den Kassensatz hinaus — das sind typische Eigenleistungen. Auch Hilfsmittel wie spezielle Bandagen oder Einlagen müssen meist anteilig selbst bezahlt werden.
Privatpatienten — was ist anders?
Privatpatienten erhalten nach der Privaten Gebührenordnung für Heilmittelerbringer (GebüH) abgerechnete Leistungen — meist vollständig von der privaten Krankenkasse übernommen, je nach Tarif. Das Physio Zentrum Fellbach rechnet nach GOÄ und GebüH ab. Wir stellen Ihnen nach der Behandlung eine Rechnung aus, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen.